Persönlichkeiten und Orte

Bedeutende Grabstätten

Uff-Kirchhof: Dokumentierte Persönlichkeiten, biografischer Kontext und Hinweise zum Auffinden der Grabstätten.

Auf dieser Seite

Persönlichkeiten und Erinnerungsorte

Ausgewählte Persönlichkeiten

Biografien und Grabhinweise
  1. Grabstätte von Gottlieb Daimler

    Persönlichkeiten

    Gottlieb Daimler

    1834–1900

    Konstrukteur und Unternehmer, Mitbegründer der Daimler-Motoren-Gesellschaft.

Dieser Wegweiser stellt ausgewählte Biografien und Grabstätten auf dem Gelände des Uff-Kirchhofs vor. Zu den vorgestellten Personen und Erinnerungsorten gehören Gottlieb Daimler. Die Auswahl ist nicht vollständig.

Lage und Grabangaben

Für Gottlieb Daimler ist hier keine präzise Grabposition angegeben. Fragen Sie Landeshauptstadt Stuttgart – Garten-, Friedhofs- und Forstamt, Friedhofsbetriebe nach Abteilung, Reihe und Grabnummer und beziehen Sie diese Angabe anschließend auf einen Zugang oder benannten Orientierungspunkt.

Kontakt zu Landeshauptstadt Stuttgart – Garten-, Friedhofs- und Forstamt, Friedhofsbetriebe: +49-711-21698445.

Bilder als Erkennungshilfe

Für Gottlieb Daimler zeigt das Verzeichnis eine Grabstätte oder Gedenktafel. Nutzen Sie das Bild erst nach Erhalt der Grabangabe als Erkennungshilfe; es ersetzt weder Abteilung noch Reihe und Grabnummer.

Besuch vorbereiten

Die Adresse des Uff-Kirchhofs lautet Wildunger Straße 59, 70372 Stuttgart.

Die Karte zeigt 4 exakt kartierte Zugänge. Die Besucheradresse lautet Wildunger Straße 59, 70372 Stuttgart.

Vergleichen Sie bei dem Uff-Kirchhof den geeigneten Zugang mit der Lage der gesuchten Abteilung. Beachten Sie außerdem die Öffnungszeiten.

  1. Januar bis 15. Februar: täglich 08:00–17:00; 16. Februar bis 15. März: 08:00–18:00; ab 1. März werktags ab 07:15; 16. März bis 15. April: 07:15–19:00; sonn- und feiertags ab 08:00; 16. April bis 31. August: 07:15–20:00; sonn- und feiertags ab 08:00; 1. September bis 31. Oktober: 07:15–19:00; sonn- und feiertags ab 08:00; 1. November bis 31. Dezember: 07:15–17:00; ab 1. Dezember sowie sonn- und feiertags ab 08:00.

Lesen Sie Inschriften mit Abstand zur Grabfläche, berühren Sie weder Schmuck noch Pflanzen und fotografieren Sie Trauernde nicht ohne Einwilligung. Bei einer laufenden Beisetzung wählen Sie auf dem Uff-Kirchhof einen anderen Weg oder setzen den Besuch später fort.